Zwischengewinn
Der Zwischengewinn ist der im Anteilspreis enthaltene Ertragsanteil, insofern er sich aus den Zinsen und den Zinsansprüchen zusammensetzt. Zwischengewinne unterliegen der Einkommenssteuer, ebenso einer 30%-igen Zinsabschlagssteuer zuzüglich von zurzeit 5,5% Solidaritätszuschlag. Ein Zwischengewinn entsteht beim Verkauf von Anteilen an Investmentfonds vor dem nächsten Ausschüttungs- oder Thesaurierungstermin, mit dem Rückgabepreis werden hier die seit dem letzten Termin angesammelten Kapitalerträge ausgezahlt und gelten als so genannter Zwischengewinn. Sind in der Zwischenzeit neue Wertpapiere gekauft worden und dementsprechend Zwischengewinne gezahlt worden, so werden diese vom Geldinstitut automatisch aufgerechnet.
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