Zinseinkünfte
Zinseinkünfte stellen Zinsen dar und sind steuerpflichtig, diese müssen nach dem geltenden Zinsabschlaggesetz von den Kreditinstituten zu 30% an das Finanzamt abgeführt werden. Bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages hat der Sparer hier einen Freibetrag von bis zu 1370 Euro plus 51 Euro (Werbungskostenpauschbetrag) bei Ledigen, und 2740 Euro plus 102 Euro bei Verheirateten.
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