Zinsabschlagsteuer
Die Zinsabschlagsteuer stellt eine spezielle Form der Kapitalertragsteuer dar. Diese Steuer muss gezahlt werden wenn der Freibetrag für alle in- und ausländischen Kapitalanleger die ihren Wohnsitz in Deutschland haben überschritten wird. Bei Kapitalforderungen wird hier eine Steuer in Höhe von 30%, bei Schaltergeschäften in Höhe von 35% fällig, die von den jeweiligen Instituten einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Die Zinsabschlagsteuer kann hier auf die Einkommens- bzw. die Körperschaftssteuer angerechnet werden. Ein Freistellungsauftrag führt hier zur Aussetzung dieses Zinsabschlages bis zu einer festgelegten Höhe.
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