Zinsabschlag
Der Zinsabschlag ist die Verpflichtung von Kreditinstituten 30% ihrer Kapitalerträge wie z.B. die erzielten Zinsen, an das Finanzamt abzuführen. Die Zinsabschlagzahlung kann vermieden werden wenn die Zinseinkünfte hier unter dem Sparerfreibetrag von 1370 Euro für Ledige, und 2740 Euro für Verheiratete liegen. Hinzu kommt hier noch der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro für Ledige, und 102 Euro für Verheiratete. Der Sparer muss seinem Institut einen Freistellungsauftrag erteilen, hierfür sind in der Regel die Formulare bei dem jeweiligen Institut erhältlich. Der Sparer kann unterschiedlichen Instituten Freistellungsaufträge erteilen, wobei hier die gesamten Summen den Höchstbetrag für den Sparerfreibetrag nicht überschreiten dürfen.
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