Vermögenswirksamen Leistungen
Die Vermögenswirksamen Leistungen (5. Vermögensbildungsgesetz) ist ein staatlich gefördertes Hilfsprogramm zur Vermögensbildung, hierbei überweist der Arbeitgeber im Auftrag des Arbeitnehmers vermögenswirksame Leistungen. Der Höchstbetrag liegt hier bei 888 Euro die staatlich gefördert werden, in den unterschiedlichen Tarifverträgen ist hierbei festgelegt ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zahlt. Der Arbeitnehmer kann hier 408 Euro zulagenbegünstigt im Unternehmen - betriebliche Beteiligung -, in einem Fremdunternehmen - außerbetriebliche Beteiligung -, in deutsche oder ausländische Wertpapier-Sondervermögen, gemischte Wertpapier- und Grundstück-Investmentfonds - Voraussetzung: Aktienanteil muss mind. 60% betragen -, investieren. Hier können 480 Euro auch zusätzlich in einem Bausparvertrag angelegt werden, oder die Anlage in allen anderen Formen von Investmentfonds, Ratensparverträgen, oder auch Kapital-Lebensversicherungen - hier entfällt die Zahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage -. Um eine staatliche Förderung zu erhalten ist hier eine 6-bzw. 7-jährige Anlagedauer je nach der Anlageform notwendig. Seit dem 01.01.2004 beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage für Beteiligungen im Produktivvermögen - Aktienfonds - 18%, für AN in den neuen Bundesländern 22%. Das Bausparen wird hier nur mit 10% auf 480 Euro, also insgesamt 48 Euro im Jahr gefördert, wobei die Förderung hier vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abhängt. Die Einkommensgrenzen liegen bei Ledigen bei 17900 Euro, für Verheiratete bei 35800 Euro.
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