Tafelgeschäft
Das Tafelgeschäft bezeichnet ein Direktgeschäft was an einem Bankschalter in bar abgewickelt wird. Es ist der Physische Erwerb von Wertpapieren direkt am Bankschalter, der Anleger verwahrt dann seine Papiere in einem Schließfach oder zu Hause. Die Gewinne aus Tafelgeschäften unterliegen der Kapitalertragsteuer, und bei der Einlösung von Zinsscheinen müssen Bankinstitute 35% Zinsabschlag einbehalten und an das Finanzamt abführen. Durch das Tafelgeschäft verzichtet der Anleger somit auf einige Vorteile: eine kostenfreie Wiederanlage der Ausschüttung ist nicht möglich, regelmäßige Informationen wie der Rechenschaftsbericht können nicht an die Kunden versandt werden, die Zinsabschlagsteuern betragen beim Tafelgeschäft 35% - für das Investment-Depot nur 30% -, und die Erteilung eines Freistellungsauftrages zur Vermeidung der Zinsabschlagsteuer ist nicht möglich.
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