Spezialfonds
Spezialfonds sind Investmentfonds die im Gegensatz zu den Publikumsfonds nicht von jedem gekauft werden können, und somit einer bestimmten Anlegergruppe vorbehalten sind. Diese Fonds sind in der Regel für Banken, Versicherungen etc. vorgesehen. Diese Spezialfonds können aufgrund der schriftlichen Vereinbarung mit der Kapitalanlagegesellschaft von höchstens 10 Anteilinhabern gehalten werden, diese dürfen keine natürlichen Personen sein. Die Fondsanteile dürfen hier nur mit der Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft (KAGG) von den Anteilinhabern übertragen werden. Spezialfonds unterliegen hier dem Investmentmodernisierungsgesetz (InvG), und der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin).
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