Spekulationsteuer
Die Spekulationsteuer wird fällig wenn Aktien oder vermietete Immobilien innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Hier muss der Gewinn, also die Einnahmen abzüglich der Ausgaben versteuert werden. Die Spekulationssteuer wird somit fällig wenn der Zeitraum zwischen dem Erwerb und dem Verkauf 12 Monate oder weniger beträgt. Ein Betrag von 512 Euro im Jahr ist hier steuerfrei. Spekulationsverluste können hier jedoch mit den Spekulationsgewinnen späterer Jahre verrechnet werden.
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