Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag kann aus den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden, die in Form von Zinsen und Dividenden entstehen. Hier gilt ein Freibetrag von 750 Euro für Ledige, 1500 Euro für Ehepaare. Diese Beträge sind steuerfrei, wozu hier noch ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro für Ledige und 102 Euro für Ehepaar hinzukommt. Für den gesamten Betrag muss hier jedoch ein Freistellungsauftrag erteilt werden, die zuständige Bank führt ohne diesen Auftrag sonst die Pauschalsteuer von 30% für Zinsen, und 20% für Dividenden an das Finanzamt ab. Hier hat der Sparer dann nur die Möglichkeit sich das gezahlte Geld durch die Einkommensteuererklärung zurückzuholen.
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