Sondervermögen
Das Sondervermögen ist das bei der Investmentgesellschaft gegen die Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital, und bezeichnet die damit angeschafften Vermögensgegenstände die das Sondervermögen bilden. Sondervermögen von Investmentgesellschaften müssen getrennt vom Vermögen gehalten werden. Erlaubt ist die Bildung von mehreren Sondervermögen die sich aber durch den Namen unterscheiden müssen, Sondervermögen haften hier nicht für die Verbindlichkeiten der Investmentgesellschaft.
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