Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist seit dem 01.01.1998 gültig und hier wird auf die Einkünfte ein zusätzlicher Solidaritätszuschlag von derzeit 5.5% der jeweiligen Steuer erhoben. Bei Investmentfonds sind hiervon die zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteile der Ausschüttung/Thesaurierung betroffen, wobei sich hier die Zinsabschlagsteuer von 30% auf 31,65% erhöht, bei Tafelgeschäften von 35% auf 36,925%.
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