Nichtveranlagungsbescheinigung
Eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist eine Urkunde die vom örtlichen Finanzamt ausgestellt wird. Die NV-Bescheinigung hat die Aufgabe natürliche und juristische Personen von einem Vorabzug der Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer zu befreien. Gemeinnützige Vereinigungen können hiervon ebenfalls befreit werden. Wird die NV-Bescheinigung rechtzeitig vor der Ausschüttung des depotführenden Kreditinstitutes vorgelegt, so behält das Institut bei der Ausschüttung keine Zinsabschlagsteuer ein, und zahlt das Körperschaftsguthaben sofort aus. Bei thesaurierenden Fonds ist hier eine sofortige Anlage der Beträge möglich. Für die Bescheinigung gilt hier ein Grundfreibetrag von 7664 Euro für Ledige, 15328 Euro für Verheiratete.
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