Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer, die bereits beim Kreditinstitut des Anlegers einbehalten oder abgezogen wird. Liegen hier die Zinserträge unter den gesetzlichen Freibeträgen von 750 Euro plus 51 Euro für Werbungskosten für Ledige, bei Verheirateten beträgt die Summe das Doppelte, so wird der einbehaltene Betrag auf die vom Finanzamt festgesetzte Steuerschuld angerechnet. Der Anleger kann hier einen Freistellungsauftrag erteilen, denn bei bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen, insbesondere Erträge aus Aktien, GmbH-Anteilen, stillen Beteiligungen, Lebensversicherungen, aber auch Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen wird die Einkommensteuer unmittelbar durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag erhoben. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer wird bei der Steuererklärung verrechnet. Bei Tafelgeschäften werden 35% der Kapitalerträge einbehalten, bei den übrigen Anlageformen in der Regel 20%, beim Zinsabschlag beträgt er 30%. Seit 2002 werden Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert.
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