Kapitalanlagegesellschaft
Eine Kapitalanlagegesellschaft hat den Status eines Kreditinstitutes, und unterliegt dem Gesetz der Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Zur Aufnahme des Geschäftes benötigen sie eine Erlaubnis des zuständigen Bundesaufsichtsamtes, welches auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Vertragsbedingungen überwacht. Kapitalanlagegesellschaften werden meist in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben, wobei auch die Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) möglich ist. Aufgaben der Kapitalanlagegesellschaften liegen in der Führung der Kundendepots, und dem Management der einzelnen Fonds.
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