Immobilienfonds
Immobilienfonds oder auch Immobilienzertifikate verbriefen Anteile an einem Immobilienvermögen. Hier wird unterschieden in die Offenen und die Geschlossenen Immobilienfonds. Offene Immobilienfonds unterliegen hier dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG), die Kapitalanlagegesellschaften geben hier uneingeschränkt Anteile heraus, und verwenden den Erlös zum Kauf weiterer Grundstücke oder Gebäude. Das Grundstücks-Sondervermögen muss hier aus mind. 10 Grundstücken bestehen, erworben werden Mietwohngrundstücke, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, oder auch unbebaute Grundstücke, die für eine schnellst mögliche Bebauung vorgesehen sind. Beim Grundstückskauf darf keines der Objekte einen Wert von 15% des Fondsvermögens überschreiten, und für die Verwaltung des Sondervermögens muss eine Depotbank beauftragt werden. Der Wert des Fondsvermögens muss einmal im Jahr durch einen Sachverständigen-Ausschuss ermittelt werden. Fondswerte stehen im Eigentum der Kapitalanlagegesellschaft, wobei hier die Erträge aus den Offenen Immobilienfonds steuerliche Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Besondere steuerliche Abschreibungen stehen hier nur den Investmentgesellschaften aber nicht den Anteilinhabern zu. Bei den geschlossenen Immobilienfonds besteht die Regelung nach dem KAGG nicht. Hier kann das Fondsvermögen auch nur von einer Immobilie gehalten werden. Die Immobilien werden hier über die Eigenmittel des Fonds, und durch die Ausgabe von einer bestimmten Anzahl von Anteilen bzw. durch feststehende Anteilsbeträge aufgebracht, also somit über das Fremdkapital finanziert. Mit den geschlossenen Immobilienfonds ist es dem Anleger hier zum Teil möglich die mit dem Immobilienbesitz in Verbindung stehenden steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Erträge hieraus fallen steuerlich überwiegend den Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung zu.
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