Halbeinkünfteverfahren
Das Halbeinkünfteverfahren gilt seit dem 01.01.2002 wodurch Aktionäre einen höheren Freibetrag erhalten. Dividenden werden somit nur noch zur Hälfte berücksichtigt, dies gilt nicht für die Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere oder Spareinlagen. Für private Veräußerungsgeschäfte innerhalb von 12 Monaten gilt auch das Halbeinkünfteverfahren, demnach werden Gewinne die aus dem privaten Aktienhandel entstehen nur noch zur Hälfte der Einkommenssteuer unterworfen. Jedoch gilt hier das Gleiche für die Verluste, diese können nur noch zu 50% abgezogen werden.
|
Wer im Rahmen einer längerfristigen Geldanlage die Renditestärksten Fonds herausfinden möchte, der kann sich nachfolgend unverbindlich und kostenlos beraten lassen:
Wer sein Geld nur kurzfristig anlegen möchte, für den lohnen sich Tagesgeld- oder Festgeldkonten. Wo es die besten Zinsen und die geringsten Risiken durch eine hohe Absicherung der Geldeinlagen gibt, können Sie nachfolgend direkt online herausfinden. Nutzen Sie dazu einfach unseren umfassenden Tagesgeld- und Festgeldvergleich:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O: