Grundkapital
Das Grundkapital ist das in der Satzung der Aktiengesellschaft festgesetzte Kapital welches eine Aktiengesellschaft vorzuweisen hat. In Höhe des Grundkapitals - auch Nenn- oder Nominalkapital - ist der Aktionär im Verhältnis des Nennbetrags seiner Aktien beteiligt. Eine Aktiengesellschaft braucht als Grundkapital mindestens 50.000 Euro, die in der Bilanz des Unternehmens als Grundkapital gezeichnetes Kapital aufgeführt wird. Dieses gezeichnete Kapital ist in Aktien unterteilt, womit jedem Anteilseigner ein Mitgliedschaftsrecht an der Gesellschaft verbrieft wird. Durch eine Zerlegung des Grundkapitals und deren Ausgabe die an in- und ausländischen Börsenplätzen erfolgt, werden hier Finanzmittel in Form von Eigenkapital beschafft. Verkaufen Aktionäre ihre Anteile, so bleibt das Grundkapital unverändert, da durch den Verkauf oder den Ankauf von Anteilen nur die Gesellschafter -Aktionäre- wechseln, das Grundkapital bleibt hiervon unberührt.
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