Gewinnrücklage
Die Gewinnrücklage zählt zum Eigenkapital eines Unternehmens und wird aus den erwirtschafteten Gewinnen der Kapitalgesellschaft gebildet. Diese Rücklagen bilden sich aus den erwirtschafteten und den versteuerten Gewinnen die in den vergangenen Perioden nicht ausgeschüttet worden sind - thesaurierte Gewinne -. Die Rücklagen werden hier unterschieden in die gesetzliche Rücklage, die Rücklage für eigene Anteile, und in die satzungsmäßigen Rücklagen, sowie andere Gewinnrücklagen.
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Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: