Geregelte Markt
Der Geregelte Markt ist das zweitstrengste Marktsegment an der Deutschen Börse - nach dem Amtlichen Handel -. Für Aktien die am geregelten Markt geführt werden gelten strenge Zulassungsbestimmungen, welche straffer sind wie für Aktien des amtlichen Handels. Im Jahr 1987 wurde der Geregelte Markt neu geschaffen, und in diesem Börsensegment werden Aktien und Renten gehandelt. Das Mindestkapital beträgt hier 250.000 Euro, wobei das Stückvolumen ein Minimum von 10.000 Aktien betragen muss. Eine Preisfeststellung erfolgt hier durch einen Freimakler, und die Teile des Geregelten Marktes und des Amtlichen Handels bilden hier den gesetzlich geregelten Teil des gesamten Börsengeschehens. Die meisten Unternehmen die ihre Aktien hier handeln können bei der Aufnahme in diesen Markt meist eine gute Bonität aufweisen.
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