Genussschein
Der Genussschein ist ein Wertpapier, welches Vermögensrechte an einer Aktiengesellschaft gewährt, worunter hier auch die Gewinnanteile fallen. Zur Aktie besteht der Unterschied darin, dass hier keine Mitgliedschaftsrechte vergeben werden, sondern nur Rechte am Reingewinn, oder dem Liquiditätserlös an einer AG verbrieft wird. Der Genussschein eine Schuldverschreibung. Das Wertpapier ist verkäuflich, und die Inhaber haben kein Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung, und somit auch kein Stimmrecht. Ausgegeben werden sie mit fester oder ergebnisabhängiger Ausschüttung, oder als Papiere mit einem Wandelrecht. Geht die ausgebende Aktiengesellschaft in Konkurs so wird der Inhaber des Genussscheines nach den Anleihegläubigern, aber von den Anteilseignern - den Aktionären - entschädigt.
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