Freistellungsauftrag - Was versteht man unter: Freistellungsauftrag im Begriffszusammenhang mit Geldanlage, Wertpapiere, Aktien und Investmentfonds.
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Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag kann gestellt werden um Zinseinkünfte die unter dem Sparerfreibetrag liegen steuerfrei zu halten. Hier muss der Kunde seiner Bank oder der Versicherung einen Freistellungsauftrag erteilen. Zinserträge aus Anlagevermögen können mit dem Freistellungsauftrag bis zu einer bestimmten Grenze ohne Abzug von 30% Kapitalertragssteuer gutgeschrieben werden. Seit dem 01.01.2007 liegen die Sparerfreibeträge für Ledige bei 750 Euro, für Verheiratete bei 1500 Euro, hinzu kommt der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro je Person. Ledige können im laufenden Jahr somit 801 Euro, Verheiratete 1602 Euro steuerfrei einnehmen. Hat der Sparer hier mehrere Freistellungsaufträge an unterschiedliche Kreditinstitute erteilt, muss er mit seiner Unterschrift garantieren dass der zulässige Höchstbetrag den er in der Summe der einzelnen Freistellungsaufträge angibt hier nicht überschritten wird. Freibeträge gelten hier nicht für Betriebseinnahmen oder Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung.


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