Finanzinnovation
Als Finanzinnovation werden Anleihetypen bezeichnet, die hier nicht nach dem Einkommenssteuergesetz besteuert werden. Bei dem EStG nach dem § 20 Abs. 2 Nr. 4 gilt sonst, dass für den Veräußerungsfall eine Besteuerung grundsätzlich nach der Emissionsrendite zu erfolgen hat. Die Emissionsrendite ist eine Rendite, die bei Emission einer Anleihe zugesagt werden kann, ist diese Rendite nicht nachweisbar, so wird der gesamte erzielte Gewinn - die so genannte Marktrendite - versteuert. Steuerpflichtige Finanzinnovationen sind hier unter anderem folgende Anleihetypen: die Aktienanleihen, niedrigverzinsliche Anleihen, kündbare Anleihen - so genannte Callables -, Nullkuponanleihen - auch Zerobonds -, Umtauschanleihen, Stufenzinsanleihen und auch verzinsliche Anleihen - so genannte Floater.
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