Einkünfte aus Kapitalvermögen - Was versteht man unter: Einkünfte aus Kapitalvermögen im Begriffszusammenhang mit Geldanlage, Wertpapiere, Aktien und Investmentfonds.
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Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Kapitalvermögen bezeichnen Erträge in Form von Ausschüttungen, oder Thesaurierungen die dem Anleger in deutschen Fonds zufließen. Diese Ausschüttungen stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, hier muss der Anleger die Zuflüsse mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern. Hier wird zurzeit ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5.5% auf die Kapitalertragsteuer erhoben, wobei hier nicht die gesamte Ausschüttung zu versteuern ist. Dem Anleger fließen hier z.B. ausgeschüttete Kursgewinne - Ausnahme: Futuregewinne - und Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechterlösen ohne Abzug zu, wird hier zudem noch ein Freistellungsauftrag erteilt, bleiben hier im Falle einer Depotverwahrung die Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zur Höhe der Sparerfreibeträge inkl. dem Werbungskostenpauschbetrag von bis zu 1421 Euro bei Alleinstehenden, 2842 Euro bei Verheirateten in der Zusammenveranlagung steuerfrei. Kapitalanleger die in Deutschland nicht zur Einkommenssteuer veranlagt werden, können hier alternativ zu dem Freistellungsauftrag eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorlegen, diese ist jedoch an gewisse Bedingungen geknüpft, wo hier zuerst bei etwaigen Fragen ein fachkundiger Rat eingeholt werden sollte. Die Besteuerung in Deutschland wird hier in zwei Stufen durchgeführt, wodurch es bei einigen Einkünften somit zu einer vorläufigen Besteuerung im Abzugswege kommen kann. Die hieraus einbehaltenen Abzugssteuern sind eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld.


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