Dividende
Bei der Dividende hat der Halter von festverzinslichen Wertpapieren keinen Anspruch auf einen festen Zins, sondern auf den Anteil, der bei der Teilung - dem Dividieren - des Bilanzgewinnes durch die gesamte Zahl der Aktien der Gesellschaft auf ihn entfällt. Vor der Dividende kann hier ein Teil des Jahresüberschusses den Rücklagen zugewiesen worden sein. Das Unternehmen beteiligt somit den Aktionär in der Höhe der Dividende am Gewinn, die Dividende ist hierbei von der allgemeinen Geschäftslage der AG abhängig und kann schwanken. In Deutschland wird die Dividende in der Regel einmal im Jahr gezahlt, bei ausländischen Aktiengesellschaften meist je Quartal.
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