Depotverwahrung
Die Depotverwahrung bezeichnet die Verwahrung von Finanzprodukten in einem Depotkonto bei Kreditinstituten, oder auch Investmentgesellschaften. Die Stelle die hier das Depot führt ist für den Anleger Ansprechpartner, und erstellt dem Anleger unter anderem auch eine jährliche Ertragsaufstellung für die Steuererklärung. Freistellungsaufträge können hier nur bei inländischen Verwahrstellen hinterlegt werden.
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