Depotbankvergütung
Die Depotbankvergütung erhält die Depotbank für die Verwahrung von Vermögenswerten eines Fonds, sowie für die Kontrollfunktion des Fonds zum Schutz des Anlegers. Für diese Dienstleistung der Überwachung von Sperrkonten, die Anteilwertermittlung, die Abwicklung von Transaktionen, die Prüfung von Anlagegrenzen etc. erhält die Depotbank eine Vergütung, eine so genannte Depotbankgebühr. Genau wie die Verwaltungsgebühr wird die Depotbankgebühr hier als bestimmter Prozentsatz vom durchschnittlichen Fondsvermögen pro Jahr ausgedrückt, und kann der Depotbank in monatlichen, oder auch quartalsmäßigen Abschnitten ausgezahlt werden. Die Depotgebühr wird hier dem Fonds direkt belastet.
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