Depotbank
Die Depotbank ist eine Bank die das Vermögen von Fonds aufbewahrt, den Zahlungsverkehr für Fonds abwickelt, und für die Ausgabe und die Rücknahme von Fondsanteilen verantwortlich ist. Investmentgesellschaften dürfen das aufgelegte Sondervermögen nicht selbst verwalten sondern müssen ein anderes Kreditinstitut damit beauftragen. Für die Tätigkeit erhält die Depotbank aus dem Fondsvermögen ein Entgelt, welches sich in der Regel aus einer Depotgebühr für die Verwahrung von Fondsvermögen, und einer Depotbankgebühr für die Durchführungs- und Kontrollaufgaben zusammensetzt. Die Depotbank überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Anlagefondsgesetzes, und des Fondsreglements durch die Fondsleitung. Die Depotbank hat somit folgende Aufgaben: Unabhängig von den Kapitalanlagegesellschaften verwaltet sie treuhändlerisch die Fonds, Depotbanken handeln im Interesse der Anleger, Ausführung der gesetzlich bestimmten Kontrollaufgaben, Verwahrung der im Fondsvermögen enthaltenen Vermögenswerte, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, und die Berechnung von Ausgabe- und Rücknahmepreisen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft. Die Depotbank steht hier unter der Aufsicht des zuständigen Bundesaufsichtsamtes.
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