Bezugsrecht
Bei dem Bezugsrecht erhält ein Teilhaber ein Bezugsrecht je nach seinem Aktienanteil. Bei einer Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft bekommen alle Aktionäre ein Vorverkaufsrecht auf neue Aktien, und haben somit das Recht mit neuen Aktien bedacht zu werden. Das Ausmaß des Bezugsrechts richtet sich hierbei nach dem bisherigen Anteil am Grundkapital zur vorgenommenen Erhöhung. Nimmt der Aktionär sein Bezugsrecht nicht in Anspruch, so kann er seine Bezugsrechte an der Börse verkaufen. Der Verkauf der Rechte entschädigt hier für den Kursverlust der nach dem Bezugsrechtsabschlag hingenommen werden muss, dieser entsteht dadurch dass sich der Kurswert der bisher ausgegebenen Aktien durch die Kapitalerhöhung auf eine höhere Aktienzahl verteilt.
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