Ausgabepreis
Der Ausgabepreis bezeichnet den Preis zu dem ein Anteil an einem Investmentfonds erworben, also gekauft werden kann. Der Preis setzt sich hier aus den börsentäglich errechneten Anteilwerten, und dem jeweils vertraglich vereinbarten Ausgabeaufschlag zusammen. Der Ausgabepreis ergibt sich also aus dem Fondsvermögen, dividiert durch die Summe der umlaufenden Anteile, zuzüglich des Ausgabeaufschlages. Der Preis bezieht sich hierbei immer auf die kleinste Anlageeinheit, also einem Anteil. Nach § 21 KAGG, bzw. §4 AusINvestmG, darf der Ausgabepreis nur zusammen mit dem Rücknahemepreis veröffentlicht werden. KAGs müssen den Ausgabepreis börsentäglich berechnen, und sind dazu verpflichtet diesen mind. zweimal im Monat zu veröffentlichen.
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