Arbeitslosengeld 2
Das Arbeitslosengeld 2 ist für erwerbsfähige Hilfebedürftige sei dem 01.01.2005 aus dem Arbeitslosengeld und der Sozialhilfe zu einer Grundsicherung zusammengefasst worden, dem Arbeitslosengeld 2. Solange dem Arbeitslosen kein entsprechender Arbeitsplatz vermittelt werden kann, erhält er zunächst das Arbeitslosengeld 1, läuft die Anspruchsfrist darauf ab, so kann er auf Antrag das Arbeitslosengeld 2 erhalten, was in der Höhe etwa der früheren Sozialhilfe entspricht. Bei dem Bezug von Sozialleistungen werden Pflichtbeiträge fällig, diese betragen bei der Rentenversicherung monatlich 78 Euro, die hier vom Bund gezahlt werden, dies entspricht einem Monatsverdienst von 400 Euro.
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