Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist ein aktiver Bilanzposten. Zu dem Anlagevermögen zählen Teile des Vermögens von Unternehmen die nicht zur Veräußerung bestimmt sind. Der Anteil des Anlagevermögens welches in der Bilanz angegeben ist, ist in der Regel höher als der Wert im Handel. Nach dem § 247 II HGB des Bilanzrechtes gehören zum Anlagevermögen nur die Gegenstände, die dazu bestimmt sind auf Dauer dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Das Anlagevermögen setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Aus den immateriellen Vermögensgegenständen zu denen Konzessionen, Firmenwert und auch geleistete Anzahlungen zählen; den Sachanlagen wie z.B. den technischen Anlagen und Maschinen, den Grundstücken und Bauten, und auch der Betriebs- und Geschäftsausstattung; den Finanzanlagen zu denen Beteiligungen und auch Wertpapiere des Anlagevermögens gehören. Das Anlagevermögen wird auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen und ist hier noch einmal in Sachanlagen, Finanzanlagen und das Umlaufvermögen aufteilt.
|
Wer im Rahmen einer längerfristigen Geldanlage die Renditestärksten Fonds herausfinden möchte, der kann sich nachfolgend unverbindlich und kostenlos beraten lassen:
Wer sein Geld nur kurzfristig anlegen möchte, für den lohnen sich Tagesgeld- oder Festgeldkonten. Wo es die besten Zinsen und die geringsten Risiken durch eine hohe Absicherung der Geldeinlagen gibt, können Sie nachfolgend direkt online herausfinden. Nutzen Sie dazu einfach unseren umfassenden Tagesgeld- und Festgeldvergleich:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: