Ad-hoc-Publizität
Die Ad-hoc-Publizität ist die Verpflichtung eines Unternehmens, dessen Wertpapiere im amtlichen Handel oder an einer anderen Wertpapierbörse offen gehandelt werden, der Öffentlichkeit nicht bekannte, jedoch kursrelevante Tatsachen mitzuteilen. Die Ad-hoc-Publizität richtet sich hier nach dem §15 WphG, wozu die Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet sind, relevante Tatsachen für den Handel mit Wertpapieren vor Veröffentlichung den Börsen, und dem Bundesaufsichtsamt zu melden. Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung reicht die Veröffentlichung in mindestens einem Börsenpflichtblatt, oder über ein elektronisches Verbreitungssystem.
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