Abschreibung
Die Abschreibung ist der betrieblich zu ermittelnde Wertverlust des Produktionsvermögens worunter das Anlage- und Umlaufvermögen fällt. Irrelevant ist hierbei aus welchem Grund der Wertverlust herbeigeführt wird, ob durch z.B. Abnutzung oder Alterung. Die Abschreibung erwirkt eine Steuerersparnis die hierbei über die gesamte wirtschaftliche Nutzung des Gegenstandes verteilt wird. Abschreibungen erfolgen somit auf Sachanlagen, Immobilien und auch immaterielle Vermögensgegenstände sowie auf übernommene Firmenwerte. Eine jährliche Wertminderung wird Gewinn mindernd behandelt, so als ob jährlich der abgeschriebene Teil des abgeschriebenen Objektes bezahlt wurde.
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