Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Einkommenssteuer und wird ab dem 01.01.2009 auf Kapitalerträge erhoben. Unter die Kapitalerträge fallen Zinsen, Dividenden aber auch Erlöse aus Wertpapierverkäufen. Das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren, nach dem bei Dividenden nur die Hälfte des Ertrages zu versteuern war entfällt. Nach der neuen Abgeltungssteuer werden Dividenden mit 100% besteuert, ebenso hinfällig wird die Regelung dass Spekulationsgewinne beim Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres steuerfrei sind. Kursgewinne für Aktien die bis zum 31.12.2008 ablaufen bleiben noch steuerfrei, das heißt diese Aktien müssen somit länger als ein Jahr im Depot geführt werden. Wertpapiere und Fondsanteile die ab dem 01.01.2009 gekauft werden, werden pauschal mit einer Abgeltungssteuer von 25% besteuert. Bis zum 01.01.2009 erhebt der Fiskus pauschal 30% als Zinsabschlagsteuer, die hier nur eine Vorauszahlung auf die tatsächlich zu zahlende Einkommenssteuer darstellt. Bei der Steuererklärung werden bis zur Einführung der Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 auf Zinsen aus erzielten Zinseinkünften mit dem persönlichen Steuersatz gerechnet, wobei eine Anrechnung der 30%igen Zinsabschlagsteuer erfolgt. Kreditinstitute bei denen die Wertpapiere gehalten werden sind dazu verpflichtet die Abgeltungssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
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