Abfindung außen stehender Aktionäre
Eine Abfindung außen stehender Aktionäre erfolgt zumeist wenn eine Aktiengesellschaft von einer zweiten Aktiengesellschaft übernommen wird. Hat eine AG einen Anteil von mind. 95% der Aktien, so kann sie die letztere AG eingliedern, womit diese in den absoluten Besitz der Hauptgesellschaft übergeht.
Um die Übernahme abzuschließen muss die Hauptversammlung des Unternehmens welches eingegliedert werden soll den Plänen zustimmen. Die Aktionäre die damit ausscheiden haben einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Abfindung. Wird eine AG von einer anderen übernommen, so ist die kaufende Gesellschaft dazu verpflichtet, freien Aktionären eine Abfindung anzubieten.
Eine Abfindung kann in Form eines Aktientausches geschehen, das heißt die Aktionäre des gekauften Unternehmens erhalten Aktien der kaufenden Gesellschaft, oder auch eine Barabfindung.
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