Geschlossene Immobilienfonds - Vergleich und Infos zum geschlossenen Immobilienfond
Der Kapitalanleger investiert bei einem geschlossenen Immobilienfonds in Immobilien. In erster Linie wird dabei in Gewerbeimmobilien investiert, wie zum Beispiel in Projekte für Einzelhandel, Logistik oder Büro.
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Aber auch eine Investition in Wohnobjekte ist möglich. Dabei beziehen sich die Immobilien nicht nur auf das Inland, sondern auch auf das Ausland. Der Kapitalanleger wird zum Mitinhaber und trägt somit nicht nur alle Risiken mit, sondern ist auch an allen Chancen beteiligt. Innerhalb des sogenannten Emissionsprospektes werden die einzelnen Immobilien, in die investiert werden soll, dargestellt. Zunächst ist auch der geschlossene Immobilienfonds offen – man spricht vom sogenannten Platzierungszeitraum. |
Erst wenn die geplante Investitionshöhe erreicht wird, wird auch der Fonds geschlossen, so dass ab diesem Zeitpunkt keine neuen Anleger mehr in den geschlossenen Immobilienfonds treten können. Bei einem geschlossenen Immobilienfonds handelt es sich oft um die Rechtsformen KG (Kommanditgesellschaft oder GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Betreffen die Investitionen Auslandsprojekte, so sind auch Rechtsformen des Auslandes denkbar. Der Kapitalanleger wird mit seiner Investition zum Gesellschafter, im Falle einer Kommanditgesellschaft also zu einem Kommanditisten.
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Damit ist das Risiko auf seine Einlage beschränkt. Grundsätzlich besteht jedoch für den Anleger keinerlei Anspruch auf Auszahlung seiner Anteile, dies muss zunächst durch einen Gesellschafterbeschluss herbeigeführt werden.
Gerade die geschlossenen Immobilienfonds aus dem Ausland sind bei den Anlegern sehr beliebt. Denn bei diesen kann der Anleger durch das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen in den Vorteil von steuerlichen Vergünstigungen kommen. Im Investitionsland wird dem Anleger in der Regel eine vorteilhafte Besteuerung ermöglicht – man spricht auch vom Belegenheitsprinzip.
Grundsätzlich gibt es für geschlossene Fonds keine gesetzlichen Regelungen. Die Emissionsprospekte werden jedoch durch die BaFin geprüft. Seitens des Staates wurden die Voraussetzungen und die Haftungen KG’s im Bereich der geschlossenen Immobilienfonds immer weiter ausgebaut. Werden bestimmte Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt, so kommt es zur sogenannten Durchgriffshaftung der Initiatoren. Dies bedeutet, dass die Initiatoren mit ihrem gesamten privaten Vermögen haften. Da viele geschlossene Immobilienfonds früher als Verlustzuweisungsgesellschaft verwendet wurden, war diese Änderung notwendig.
Bei der Verlustzuweisungsgesellschaft bestand der einzige Ertrag in den steuerlichen Vorteilen und Ersparnissen des Anleger, wodurch die geschlossenen Immobilienfonds nur für Spitzenverdiener interessant waren. Mit den Änderungen kann der geschlossene Immobilienfonds jedoch als ein Renditeorientierter Fonds angesehen werden. Für die Volkswirtschaft haben die geschlossenen Immobilienfonds eine Enorme Bedeutung und erfreuen sich einer immer steigenderen Akzeptanz – gerade bei Privatanlegern.
Anlagebranchen, Schwerpunkte, erzielte Renditen und Performance Aussichten sind wichtige Aspekte für geschlossene Immobilienfonds. Um hier keine teuren Fehler zu machen, sollte ein Immobilienfond Vergleich von einem erfahrenen Experten eingeholt werden.
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